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Die Initiative |
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Die Initiative in Brugg |
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Die unterzeichnenden Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der Einwohnergemeinde Brugg reichen, gestützt auf § 60 des Gemeindegesetzes und § 7 der Gemeindeordnung, folgendes Initiativbegehren in Form einer allgemeinen Anregung ein:
1. Der Stadtrat wird ersucht, die Vereinigung der Einwohnergemeinden Brugg und Windisch in die Wege zu leiten und gemeinsam mit dem Gemeinderat Windisch die dazu erforderlichen Projektunterlagen auszuarbeiten.
2. Der Stadtrat wird ersucht, gemeinsam mit dem Gemeinderat Windisch zu prüfen, ob weitere Einwohnergemeinden der Region Brugg-Windisch in das Vereinigungsprojekt miteinbezogen werden können.
3. Der Stadtrat wird ersucht, gemeinsam mit dem Gemeinderat Windisch das Vereinigungsprojekt zügig zu bearbeiten und sich dafür einzusetzen, dass die Vereinigung der Einwohnergemeinden Brugg und Windisch, gegebenenfalls unter Einbezug weiterer Einwohnergemeinden, mit Wirkung ab 1. Januar 2010 erfolgen kann.
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Die Initiative in Windisch |
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Die unterzeichnenden Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der Einwohnergemeinde Windisch reichen, gestützt auf § 60 des Gemeindegesetzes und § 8 der Gemeindeordnung, folgendes Initiativbegehren in Form einer allgemeinen Anregung ein:
1. Der Gemeinderat wird ersucht, die Vereinigung der Einwohnergemeinden Brugg und Windisch in die Wege zu leiten und gemeinsam mit dem Stadtrat Brugg die dazu erforderlichen Projektunterlagen auszuarbeiten. 2. Der Gemeinderat wird ersucht, gemeinsam mit dem Stadtrat Brugg zu prüfen, ob weitere Einwohnergemeinden der Region Brugg-Windisch in das Vereinigungsprojekt miteinbezogen werden können. 3. Der Gemeinderat wird ersucht, gemeinsam mit dem Stadtrat Brugg das Vereinigungsprojekt zügig zu bearbeiten und sich dafür einzusetzen, dass die Vereinigung der Einwohnergemeinden Brugg und Windisch, gegebenenfalls unter Einbezug weiterer Einwohnergemeinden, mit Wirkung ab 1. Januar 2010 erfolgen kann.
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