Die Initiative
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Die Initiative

Die Initiative in Brugg

Die unterzeichnenden Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der Einwohnergemeinde Brugg reichen, gestützt auf § 60
des Gemeindegesetzes und § 7 der Gemeindeordnung, folgendes Initiativbegehren in Form einer allgemeinen Anregung
ein:

1. Der Stadtrat wird ersucht, die Vereinigung der Einwohnergemeinden Brugg und Windisch in die Wege zu leiten
und gemeinsam mit dem Gemeinderat Windisch die dazu erforderlichen Projektunterlagen auszuarbeiten.

2. Der Stadtrat wird ersucht, gemeinsam mit dem Gemeinderat Windisch zu prüfen, ob weitere Einwohnergemeinden
der Region Brugg-Windisch in das Vereinigungsprojekt miteinbezogen werden können.

3. Der Stadtrat wird ersucht, gemeinsam mit dem Gemeinderat Windisch das Vereinigungsprojekt zügig zu bearbeiten
und sich dafür einzusetzen, dass die Vereinigung der Einwohnergemeinden Brugg und Windisch, gegebenenfalls
unter Einbezug weiterer Einwohnergemeinden, mit Wirkung ab 1. Januar 2010 erfolgen kann.

Die Initiative in Windisch

Die unterzeichnenden Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der Einwohnergemeinde Windisch reichen, gestützt auf
§ 60 des Gemeindegesetzes und § 8 der Gemeindeordnung, folgendes Initiativbegehren in Form einer allgemeinen
Anregung ein:

1. Der Gemeinderat wird ersucht, die Vereinigung der Einwohnergemeinden Brugg und Windisch in die Wege zu
leiten und gemeinsam mit dem Stadtrat Brugg die dazu erforderlichen Projektunterlagen auszuarbeiten.
2. Der Gemeinderat wird ersucht, gemeinsam mit dem Stadtrat Brugg zu prüfen, ob weitere Einwohnergemeinden
der Region Brugg-Windisch in das Vereinigungsprojekt miteinbezogen werden können.
3. Der Gemeinderat wird ersucht, gemeinsam mit dem Stadtrat Brugg das Vereinigungsprojekt zügig zu bearbeiten
und sich dafür einzusetzen, dass die Vereinigung der Einwohnergemeinden Brugg und Windisch, gegebenenfalls
unter Einbezug weiterer Einwohnergemeinden, mit Wirkung ab 1. Januar 2010 erfolgen kann.